Die Steuer und die MDGs – wie passt das zusammen?
Mit dem Geld aus der Steuer gegen Armut stünden jährlich allein in Deutschland mehrere Milliarden Euro zur Verfügung, um Entwicklung und weltweiten Klimaschutz zu finanzieren. Damit könnte auch dem deutschen Beitrag zur Umsetzung der MDGs ein kräftiger Impuls gegeben werden. Bis 2015 sollen die acht Millenniumsziele erreicht sein. Mehr Geld für Bildung, Gesundheitsfürsorge und Hungerbekämpfung ist dafür eine Grundvoraussetzung!
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Warum gibt es diese Steuer nicht schon länger?
In Deutschland gab es bis 1991 die Börsenumsatzsteuer, sozusagen ein Teilelement der Finanztransaktionssteuer. Mit ihr wurde der Handel mit Aktien besteuert. Ihre Abschaffung entsprach dem wirtschaftspolitischen Zeitgeist, wonach Steuern und Regulierung der Wirtschaftsentwicklung schaden und sich die Märkte von selbst regulieren. Vorschläge für andere Formen einer Finanztransaktionssteuer, wie zum Beispiel die Besteuerung von Devisengeschäften (sog. Tobin-Steuer), wurden aufgrund der vorherrschenden Lehre nicht umgesetzt.
Nun hat sich der Wind gedreht: Die weltweite Finanzkrise hat gezeigt, wie schädlich hochspekulative Finanzgeschäfte für die Stabilität der Märkte sind, und dass Regulierung notwendig ist. Außerdem benötigen die Staaten Einnahmen, um die Kosten der Krise abzufedern. Infolgedessen ist die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wieder eine realistische Perspektive.
Wie stehen die Chancen zur Einführung der Steuer?
Die Chancen stehen gut: Die Regierungen Deutschlands, Österreichs, Belgiens und Frankreichs setzen sich für eine Finanztransaktionssteuer ein Der französische Präsident Sarkozy hat die Finanztransaktionssteuer auf die diesjährige G20-Agenda gesetzt, er wird dabei von Bundeskanzlerin Merkel unterstützt, die sich für den Fall, dass es zu keiner weltweiten Einigung kommt, für eine europäische Finanztransaktionssteuer einsetzt. Dass der deutsch-französische Motor in dieser Frage läuft, ist eine gute Voraussetzung für einen Erfolg.
Welche Gegenargumente gibt es?
Kritiker behaupten, dass die Steuer die Kleinanleger und Riester-Sparer belasten würde. Dies ist aber nicht der Fall, da die Steuer so gering wäre, dass kaum Belastungen anfallen (siehe oben). Anlagen wie z.B. die Riesterrente „drehen“ ihre Fonds nur ca. zweimal im Jahr, die Steuer fällt hier kaum ins Gewicht. Außerdem könnten bestimmte Anlagen, z.B. die von Riester-Sparern, von der Steuer ausgenommen werden. Hingegen im computergesteuerten Hochfrequenzhandel, der maßgeblich zur Spekulation beiträgt, erfolgen die Käufe und Verkäufe im Millisekundentakt. Hier schlägt die Steuer zu. Fazit: Je häufiger und risikoreicher eine Transaktion, desto mehr greift die Finanztransaktionssteuer – sie trifft vor allem die Zocker!
Des Weiteren wird behauptet, dass Finanzgeschäfte einfach nur in andere Länder, die keine solche Steuer erheben, verlagert würden. Es gibt aber ein einfaches Mittel, um dies zu verhindern: Die Finanztransaktionssteuer wird nicht am Finanzplatz erhoben, an dem der Handel stattfindet, sondern am Sitz des handelnden Akteurs (Beispiel: Wenn ein deutsches Unternehmen in London eine Aktie kauft, findet die Besteuerung in Deutschland statt und nicht in Großbritannien).
Die Fortschritte bei den sogenannten Clearing Systemen, die für die Abwicklung von Finanztransaktionssteuern erforderlich sind, machen eine Erfassung der Steuer einfacher – und kostengünstiger – als je zuvor.
So können auch Herkunft und Ziel der Transaktion – also Käufer und Verkäufer – leicht zugeordnet werden. Es ist daher nicht mit einer Verlagerung der Geschäfte auf andere Finanzplätze zu rechnen.
Finanztransaktionssteuer, Finanzaktivitätssteuer oder Bankenabgabe?
Dass der Bankensektor an den Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligt werden soll, ist weitgehend unstrittig. Nur über das Wie gehen die Meinungen auseinander: Während US-Präsident Obama große Banken mit einer Abgabe zur Kasse bitten wollte (und damit im US-Kongress scheiterte), votieren die Regierungen Frankreichs und Deutschlands nicht nur für eine Bankenabgabe, sondern auch für eine Finanztransaktionssteuer, d.h. eine Abgabe auf alle Geschäfte mit Aktien, Anleihen, Währungen etc. Dies hat einen guten Grund: Denn während die Bankenabgabe lediglich der Vorsorge für künftige Krisen dient, würde der Finanzsektor mit der Finanztransaktionsteuer jetzt einen Beitrag leisten, um den im Zuge der Krise entstandenen Schaden wiedergutzumachen.
Bislang werden die Geschäfte der Banken und anderer Finanzinstitute kaum oder gar nicht besteuert. Finanzgeschäfte sind damit die große Ausnahme, denn auf den Kauf bzw. Verkauf von Produkten und Dienstleistungen wird fast ausnahmslos eine Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer gezahlt. Jeder Bürger entrichtet beim Kauf einer Tüte Milch Steuern. Warum soll das bei Finanzgeschäften eigentlich anders sein?
Außerdem wird als Alternative zur FTS eine Finanzaktivitätssteuer (FAS) diskutiert, für die sich unter anderem die britische Regierung starkmacht. Diese Steuer würde auf die Gewinne und Lohnsummen der Finanzinstitute erhoben.
Die Vorteile der Finanztransaktionssteuer liegen jedoch auf der Hand: Im Gegensatz zur Bankenabgabe und zur Finanzaktivitätssteuer hilft sie, schädliche Spekulation einzudämmen, und sie könnte wesentlich mehr Mittel generieren – Gelder, die zur Bekämpfung der weltweiten Armut, für den Klimaschutz, aber auch für soziale Ausgaben und die Haushaltskonsolidierung in reichen Ländern dringend gebraucht werden.
Glossar: FTT, FAT und Bankenabgabe
- Die Finanztransaktionssteuer (FTS):
Die Finanztransaktionssteuer soll auf alle Geschäfte an den Finanzmärkten, z.B. mit Aktien, Anleihen, Währungen etc. erhoben werden. Sie kann an den Handelsplätzen abgeführt werden, aber auch dezentral, bei den Personen, die an den Börsen Geschäfte machen.
Mehrere Besteuerungsraten sind in der Diskussion (zwischen 0,01 und 0,1% pro Transaktion). Eine Abgabe von durchschnittlich 0,05% auf jede Finanztransaktion wäre im Einzelfall äußerst gering – weltweit eingeführt, könnte sie jedoch jedes Jahr Hunderte von Milliarden Euro für den Kampf gegen die Armut einbringen.
Die FTS trifft vor allem spekulative Finanzgeschäfte, da diese häufige und kurzfristige Transaktionen beinhalten. Sie wird unter anderem von den Regierungen Frankreichs und Deutschlands unterstützt.
- Die Steuer auf finanzielle Aktivitäten (FAS):
- Diese Steuer würde auf die Gewinne und Lohnsummen der Banken und Finanzinstitutionen erhoben. Vorgeschlagen wurde sie vom Internationalen Währungsfonds. Für die FAS hat sich insbesondere Großbritannien ausgesprochen. Im Vergleich zur FTS ist bei der FAS mit weniger Einnahmen zu rechnen, auch die regulierende Wirkung hinsichtlich der Eindämmung schädlicher Spekulation erscheint fraglich.
- Die nationale Bankenabgabe:
- In Deutschland sollen die Banken eine Abgabe zahlen. Die Einnahmen in Höhe von schätzungsweise rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr sollen in einen Fonds fließen und als Rücklage für mögliche zukünftige Rettungsaktionen von Banken dienen. Mit der Bankenabgabe leistet der Finanzsektor somit keinen Beitrag zur Behebung durch die Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Schadens. Zudem trägt sie nicht dazu bei, schädliche Finanzgeschäfte einzudämmen.