Oxfams Erfahrungen mit dem Lieferkettengesetz – und der aktuelle Stand bei der EU-Lieferkettenrichtlinie
Noch immer sind Arbeiter*innen auf Bananen- und Ananasplantagen in Lateinamerika giftigen Pestiziden ausgesetzt. Sie werden um ihren Lohn betrogen oder entlassen, wenn sie Gewerkschaften beitreten. Auch in deutschen Supermärkten werden Früchte verkauft, in denen Ausbeutung steckt.
Das deutsche Lieferkettengesetz verbietet solche Menschenrechtsverletzungen und verpflichtet deutsche Unternehmen, sie zu verhindern. Oxfam hat daher 2023 Beschwerde gegen Rewe und Edeka beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhoben.
Die gute Nachricht: Das Lieferkettengesetz – ein Meilenstein des weltweiten Schutzes von Menschenrechten, den Oxfam mit seinen Unterstützer*innen erkämpft hat – gilt weiter. In mehreren Fällen konnten wir mit unseren Partnern vor Ort Verbesserungen erreichen. So bekommen Beschäftigte von Farmen in Ecuador, die an Rewe lieferten, endlich alle Stunden bezahlt und konnten ihren Lohn mehr als verdoppeln. Auch in Costa Rica konnten Auszahlungen erreicht werden.
Doch vielerorts bestehen die Missstände fort. Umso problematischer ist, dass die Bundesregierung plant, das Lieferkettengesetz abzuschwächen: Bis zu 95 % der deutschen Unternehmen könnten künftig nicht mehr unter das Gesetz fallen. Stattdessen sollte die Bundesregierung die EU-Lieferkettenrichtlinie (EU-CSDDD) so schnell wie möglich in deutsches Recht übertragen und dabei einen wirksamen Rechtszugang für Betroffene schaffen.
Dieser Beitrag ist in der Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik „vorgänge“ erschienen.