Marktmacht der Supermärkte

„Ausgequetscht wie eine Zitrone“: Einblicke in die Vertragsverhandlungen zwischen Produzenten und Lebensmitteleinzelhandel

Die großen deutschen Supermarktketten setzen ihre Lieferanten stark unter Druck, denn viele sind mangels Ausweichmöglichkeiten von ihnen abhängig. Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) soll vor missbräuchlicher Marktmacht schützen. Doch Gespräche mit Lieferanten zeigen, dass die Supermarktketten in Deutschland immer noch Kosten auf ihre Lieferanten abwälzen und die Verbote umgehen.

Die vier großen deutschen Supermarktketten Edeka (mit Netto), die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland, Rewe (mit Penny) und Aldi (Nord und Süd) teilen sich mittlerweile etwa 87 Prozent des Marktes untereinander auf. Mit ihrer Marktmacht setzen sie ihre Lieferanten stark unter Druck, denn viele sind mangels Ausweichmöglichkeiten von ihnen abhängig.

Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)

Um Lieferanten in den Lebensmittellieferketten vor missbräuchlicher Marktmacht zu schützen, wurde 2021 das Agrarorganisationen-und-Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) eingeführt. Es verbietet die gravierendsten unlauteren Handelspraktiken von Unternehmen in Deutschland gegenüber ihren Lieferanten in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – und zwar auch außerhalb Deutschlands. Oxfam und das Forum Fairer Handel haben neue Informationen von Lieferanten des deutschen Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gesammelt, die erneut zeigen, dass das Gesetz erhebliche Schwächen aufweist:

  • Mittels unlauterer Praktiken wie der Beteiligung an eigenen Kosten ohne angemessene Gegenleistungen und ungerechtfertigten Vertragsstrafen wälzen die Supermärkte Kosten und unternehmerische Risiken auf Lieferanten ab.
  • Wenn vormals geforderte Konditionen nun gegen das AgrarOLkG verstoßen, werden diese einfach anders benannt.
  • Bei Preisverhandlungen werden Lieferanten weiterhin „ausgequetscht wie eine Zitrone”.* Viele Lieferanten sehen sich mit Preisforderungen konfrontiert, die kaum ihre eigenen Kosten decken.

Machtmissbrauch stärker unterbinden

Obwohl mit dem AgrarOLkG Möglichkeiten für Beschwerden bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geschaffen wurden, nehmen viele Lieferanten dieses Mittel aufgrund ihrer Abhängigkeit vom LEH meist nicht in Anspruch. Um Machtmissbrauch in den Lebensmittellieferketten stärker zu unterbinden, muss die Bundesregierung aktiv werden:

  • AgrarOLkG überarbeiten: Sie muss zum einen das AgrarOLkG über die Einführung einer Generalklausel und einer Ombudsstelle sowie dem Gebot kostendeckender Einkaufspreise wirksamer gestalten.
  • Kartellrecht nutzen: Da deutlich wird, dass Supermärkte ihre Marktmacht ausnutzen, müssen für nachhaltige Lösungen auch die Möglichkeiten des Kartellrechts stärker genutzt werden.

* Zitat eines Lieferanten an den Lebensmitteleinzelhandel

  • Factsheet „Ausgequetscht wie eine Zitrone“

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