EU-Lieferkettengesetz

Neues EU-Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen – trotz Lücken

EU-Rat, Parlament und Kommission haben sich heute auf eine neue Lieferketten-Richtlinie geeinigt. Dadurch sollen Unternehmen für Schäden, die sie Menschen und dem Planeten zufügen, zur Verantwortung gezogen werden. Trotz Schlupflöchern muss die Bundesregierung diesem Entwurf jetzt im Rat zustimmen.

"Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein: Endlich werden die größten europäischen Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten“, so Steffen Vogel, Referent für Menschenrechte in globalen Agrarlieferketten. „Durch den neuen Entwurf werden bedeutende Lücken des deutschen Lieferkettengesetzes geschlossen und europaweit gleiche Pflichten für Unternehmen festgelegt. Für Arbeiter*innen in den Lieferketten deutscher Supermärkte bedeutet das, dass sie künftig leichter auf Schadensersatz klagen können“, so Steffen Vogel weiter. Auch sind künftig deutlich mehr Unternehmen erfasst. 

Der jetzt gefundene Kompromiss ist deswegen ein wichtiger Schritt, obwohl er auf Druck der Unternehmenslobby und einzelner Regierungen verwässert wurde. „Der neue Entwurf klammert etwa Finanzdienstleistungen aus, obwohl auch Banken und Investoren zu Menschenrechtsverletzungen beitragen können. Auch bei den Klimaschutzpflichten gibt es zu viel Spielraum“, erklärt Vogel.  

Dennoch betont er: „Die Bundesregierung muss dem jetzt gefundenen Kompromiss unbedingt zustimmen.“ Denn: Eine Enthaltung im Rat würde das Zustandekommen der Richtlinie in Gefahr bringen. 

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  • Annika Zieske

    Annika Zieske

    Leitung Pressestelle & Pressesprecherin, Gerechte Lieferketten