Ein Gesetz ohne Kontrolle bietet keinen Schutz
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Lieferkettengesetzes (LkSG) beschlossen, die einer dramatischen Entkernung gleichkommt: Berichtspflichten werden ausgesetzt und Sanktionen bei Rechtsverletzungen eingeschränkt – die zentralen Werkzeuge, mit denen Unternehmen bislang in die Pflicht genommen werden können.
Was nützt ein Gesetz, wenn es nicht durchgesetzt wird? Ohne angemessene Sanktionsmöglichkeiten werden Unternehmen sich nicht an dieses Gesetz halten, die bisher erzielten Fortschritte für Menschenrechte und Umwelt wären damit hinfällig.
Humbert weiter: „Mit der nun beschlossenen Änderung verstößt die Bundesregierung außerdem gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot, das eine Absenkung des menschenrechtlichen Schutzniveaus untersagt.
Außer der inhaltlichen Verwässerung sieht Oxfam auch den Prozess der Änderung äußerst kritisch. Die Bundesregierung hat die Frist für Stellungnahmen für den Gesetzesentwurf im Vorfeld auf einen einzigen Tag verkürzt – echte demokratische Beteiligung ist so nicht möglich.
Aktuell liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerden von Oxfam wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen auf Bananenplantagen gegen Edeka und Rewe vor. Durch die Abschwächung des Gesetzes könnten die Konzerne nun sanktionsfrei davonkommen und die Betroffenen blieben auf der Strecke.“