Humanitäre Organisationen fechten vor Israels Oberstem Gerichtshof drohenden Entzug ihrer Registrierungen in Gaza an

Israels Maßnahmen sind nicht mit humanitärem Völkerrecht vereinbar

Israelische Behörden haben 37 internationale Hilfsorganisationen aufgefordert, ihre Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten bis Ende Februar gemäß neuer Registrierungsvorschriften einzustellen. Angesichts der angedrohten Einstellung ihrer Arbeit in Gaza fechtet eine Gruppe führender humanitärer Organisationen diese Anordnung gemeinsam vor Israels Oberstem Gerichtshof an. 

Am 30. Dezember 2025 wurden die betroffenen Organisationen offiziell darüber informiert, dass ihre israelische Registrierung am folgenden Tag auslaufen würde und sie 60 Tage Zeit hätten, ihre humanitären Aktivitäten im Gazastreifen und im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, einzustellen. In dem Benachrichtigungsschreiben hieß es, dass die Entscheidung nur aufgehoben werden könne, wenn die Organisationen einen vollständigen Registrierungsprozess bei den israelischen Behörden durchlaufen hätten. 

Maßnahmen, die auf die Beendigung der humanitären Arbeit der Organisationen zielen, könnten bereits am 28. Februar 2026 einsetzen. In Gaza sind zahlreiche Familien aufgrund anhaltender Beschränkungen für die Einfuhr von Hilfsgütern und erneuter Angriffe in dicht besiedelten Gebieten weiterhin auf Hilfe von außen angewiesen. Im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, führen militärische Übergriffe, Zerstörung, Vertreibung sowie die Ausweitung von Siedlungen und Gewalt durch Siedler*innen zu einem steigenden humanitären Bedarf.

Neue Anforderungen beeinträchtigen lebensrettende Hilfe

Für die Tätigkeit von internationalen Nichtregierungsorganisationen in den palästinensischen Gebieten bildet nach geltendem Völkerrecht die Registrierung bei der Palästinensischen Autonomiebehörde die maßgeblich rechtliche Grundlage. Israel behält sich vor, zusätzlich eigene Registrierungen anhand willkürlicher Maßgaben zu erteilen. Gemäß der Vierten Genfer Konvention muss eine Besatzungsmacht die Hilfe für Zivilist*innen, die unter ihrer Kontrolle leben, ermöglichen. Die Abhängigkeit der humanitären Präsenz von weitreichenden administrativen Anforderungen, insbesondere der Übermittlung umfassender Listen mit sensiblen Daten nationaler Mitarbeiter*innen, sowie beliebig auslegbaren und politisch motivierten Kriterien für die Verweigerung von Genehmigungen, führt dazu, dass lebensrettende Hilfe beeinträchtigt wird. 

Die Forderung nach der Übermittlung personenbezogener Daten birgt akute Sicherheits- und Rechtsrisiken. Sie setzt nationale Mitarbeiter*innen potenziellen Vergeltungsmaßnahmen aus und untergräbt etablierte Datenschutz- und Vertraulichkeitsgarantien. Insbesondere für europäische Organisationen würde die Einhaltung dieser Vorschriften zu schwerwiegenden Konflikten mit datenschutzrechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen führen. Außerdem schaffen solche Anforderungen einen Präzedenzfall, der auch in anderen Regionen das an den internationalen humanitären Prinzipien orientierte Engagement von Hilfsorganisationen in hoch politisierten Kontexten beeinträchtigen könnte.

Israel reagiert nicht auf Vorschläge von Hilfsorganisationen

Internationale Nichtregierungsorganisationen haben praktische Alternativen zu den israelischen Anforderungen vorgeschlagen, darunter unabhängige Sanktionsprüfungen und von Gebern kontrollierte Überprüfungssysteme, die sowohl die Einhaltung der Vorschriften als auch den Schutz der Mitarbeiter*innen gewährleisten, ohne personenbezogene Daten offenzulegen. Die israelische Regierung ist darauf jedoch nicht eingegangen. In der Praxis hat die Durchsetzung der israelischen Regelungen schon längst begonnen, darunter die Blockierung von Hilfslieferungen und die Verweigerung von Visa und Zugang für ausländische Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen.

Zusammen mit UN-Organisationen und palästinensischen Partnerorganisationen unterstützen oder implementieren internationale NGOs mehr als die Hälfte aller Nahrungsmittelhilfen im Gazastreifen. Außerdem sind sie in 60 Prozent der Feldkrankenhäuser, der gesamten stationären Behandlung von Kindern mit schwerer akuter Unterernährung sowie 30 Prozent der Notfall-Bildungsdienste aktiv, zusätzlich zur Finanzierung von mehr als der Hälfte der Kampfmittelräumung. 

Mit ihrer Anfechtung vor Israels Oberstem Gerichtshof fordern die Hilfsorganisationen dringend Maßnahmen, um das Auslaufen der jeweiligen Registrierungen vorläufig auszusetzen und weitere Vollstreckungsschritte bis zur gerichtlichen Überprüfung zu verhindern. Die Organisationen machen geltend, dass die israelischen Verwaltungsmaßnahmen einen Versuch darstellen, etablierte humanitäre Hilfeleistung in einer Weise einzuschränken, die mit den Verpflichtungen einer Besatzungsmacht nach dem humanitären Völkerrecht unvereinbar ist. Internationale Regierungen sind dringend aufgefordert, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu verhindern und sicherzustellen, dass weiterhin an den humanitären Prinzipen ausgerichtete, unabhängige und ungehinderte humanitäre Hilfe in Gaza und in den gesamten besetzten palästinensischen Gebieten möglich bleibt.

  • Mitarbeiter im Presseteam: Sebastian Danz.

    Sebastian Danz

    Pressereferent Soziale Ungleichheit, Steuern, humanitäre Krisen, Oxfam Shops