Neues Rechtsgutachten: Auch nach der Entkernung der EU-Lieferkettenrichtlinie muss Deutschland Schadensersatzanspruch für Betroffene schaffen
Kurz nachdem potenziell Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Befürworter*innen der EU-Lieferkettenrichtlinie im Sommer 2024 die neue Regelung mit der Möglichkeit, nunmehr auch finanzielle Entschädigungen vor deutschen Gerichten einzuklagen, gefeiert hatten, kam es zum sogenannten „ESG-Backlash“, also einem Pushback bei der Umsetzung von Umwelt- und Sozialgesetzgebung.
Unter dem Druck von Wirtschaftsverbänden mit Rufen nach Bürokratieabbau und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, setzte die EU-Kommission mehrere sogenannte Omnibusse in Gang, die verschiedene EU-Richtlinien zum Schutz der Menschenrechte überrollt haben.
Eines der am meisten diskutierten Themen war bei der Lieferkettenrichtlinie der Anwendungsbereich, also die Zahl der erfassten Unternehmen, die Reichweite der Lieferkette über unmittelbare Zulieferer hinaus und die Schaffung einer zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen in Lieferkettenfällen.
Im Dezember 2025 einigten sich die EU-Institutionen schließlich unter anderem auf Streichungen bei der zivilrechtlichen Haftung, beim Anwendungsbereich und bei den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Unter Expert*innen und politischen Entscheidungsträger*innen entbrannte umgehend eine intensive Debatte, was genau die konkreten Streichungen nun bedeuteten.
Rechtsgutachten schafft Klarheit
Das vorliegende Rechtsgutachten schafft nun insofern Klarheit, als dass die besseren Argumente dafür sprechen, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie auch in ihrer finalen Version die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine zivilrechtliche Haftungsmöglichkeit für Unternehmen zu schaffen. Die zahlreichen Verweise auf die zivilrechtliche Haftung, die verbliebenen Bestimmungen des Haftungsartikels sowie auf den Wirksamkeitsgrundsatz des Europarechts liefern einige Begründungsmöglichkeiten.
Diese Auslegung ist jedenfalls im Sinne von Betroffenen wie Arbeiter*innen auf Bananenplantagen in Ecuador in der Lieferkette deutscher Supermarktketten, die immer noch keine Löhne erhalten, von denen sie ihr Leben bestreiten und ihre Familie ernähren können, wie die kürzlich veröffentlichte Oxfam-Studie „Gerechte Löhne auf der Bananenplantage? Was tun Supermärkte in ihren Lieferketten?“ zeigt.