Zehn Maßnahmen gegen konzernbedingte Ungleichheit
Politische Entscheidungen und die Geschäftspraktiken multinationaler Konzerne verstärken soziale Ungleichheit weltweit. Um die verschiedenen Auswirkungen auf Ungleichheit verstehen und analysieren zu können, hat Oxfam mit dem ‚Corporate Inequality Framework‘ ein Instrument entwickelt, mit dem der Einfluss einzelner Unternehmen auf die verschiedenen Dimensionen von Ungleichheit analysiert werden kann. Um den sozial-ökologischen Wandel der Unternehmen voranzutreiben, müssen die Europäische Union, die Bundesregierung und Konzerne diese zehn Schritte umsetzen:
Gewinne gerecht verteilen
Die Bundesregierung sollte den Abstand zwischen der Vergütung von Führungspersonal und Median-Lohn in Unternehmen auf maximal 20 zu 1 begrenzen. Soweit es bei variablen Vergütungen überhaupt bleibt, sollte festgelegt werden, dass diese sich an ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltiger Unternehmensführung ausrichten.
Bei der Festlegung des Mindestlohns muss eine inflationsgerechte Anpassung sichergestellt werden, um Reallohnverluste auszugleichen. Eine rasche Erhöhung des Mindestlohns auf 15 € ist notwendig, damit die soziale Ungleichheit nicht noch weiter zunimmt.
Ausschüttungen von Dividenden sollten erst dann möglich sein, wenn Konzerne einen Teil ihres Gewinns in Rücklagen für sozial-ökologische Investitionen überführen und allen Beschäftigten existenzsichernde Löhne zahlen. Ausschüttungen über dem Jahresüberschuss sollten verboten sein; auch Aktienrückkäufe sollten untersagt werden, da sie vorrangig dazu genutzt werden, die Ausschüttungshöhe für Aktionär*innen hochzutreiben.
Durch progressive Steuergesetzgebung Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen:
Die schrittweise Absenkung der Körperschaftssteuer von 15 auf 10 Prozent bis 2032 sollte wieder rückgängig gemacht werden. Zudem sollte sich die Bundesregierung für die Einführung einer globalen Mindeststeuer für Konzerne von mindestens 25 Prozent einsetzen, um aggressiver Steuergestaltung multinationaler Konzerne entgegenzuwirken.
Für Konzerne aus allen Wirtschaftssektoren sollte eine allgemeine und dauerhafte Übergewinnsteuer von mindestens 50 Prozent auf diejenigen Gewinne eingeführt werden, die über einer Rendite von 10 Prozent liegen. Gewinne von Unternehmen aus dem fossilen Sektor sollten bereits ab einer Rendite von drei Prozent mit mindestens 50 Prozent besteuert werden, um die Rentabilität von Öl, Gas und Kohle im Vergleich zu erneuerbaren Energien zu verringern.
Klimaschutz nicht abschwächen, sondern in eine zukunftsfähige und sozial gerechte Transformation investieren:
Konzerne sollten über ihre direkten und indirekten Emissionen berichten, unternehmensspezifische Transformationspfade zur Klimaneutralität vorlegen und regelmäßig über die Umsetzung berichten. Mindestens 25 Prozent der Gesamtinvestitionen (Capex) eines Unternehmens sollten für ökologisch nachhaltige Investitionen (Green Capex) aufgewendet werden.
Um den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft voranzutreiben, sollten die EU und Bundesregierung den europäischen Emissionshandel stärken, statt abzuschwächen, und durch sozial gerechte und zukunftsfähige industriepolitische Ansätze flankieren.
Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen und Gesellschaft stärken:
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie muss zügig und vollständig in deutsches Recht umgesetzt und das bisher weitgehend unwirksame nationale Entgelttransparenz-Gesetz entsprechend reformiert werden. Der Anwendungsbereich muss auf mehr Unternehmen ausgeweitet und wirksame Sanktionsmechanismen für die Nichteinhaltung der Vorgaben eingeführt werden.
Darüber hinaus muss eine bessere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sichergestellt und dafür unter anderem die Kinderbetreuung und Pflegeinfrastruktur ausgebaut werden.
Mitbestimmung stärken und Unternehmensführung demokratisieren:
Die Vertretung von Arbeiter*innen in Entscheidungsgremien sollte konsequent gestärkt werden. Die Mitbestimmung sollte auf Unternehmen ab einer Schwelle von mehr als 500 Beschäftigten ausgeweitet werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass europäische Rechtsformen wie die Societas Europaea (SE) oder EU Inc. nicht dazu genutzt werden können, sich deutschen Mitbestimmungspflichten entziehen zu können. Neu geschaffene Gesellschaftsformen dürfen nicht auf Kosten der Arbeits- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten gehen.
Auch Produzent*innen und Arbeitnehmende entlang der gesamten Lieferketten sollten durch Beratungsgremien ihre Interessen wirksam in die Entscheidungsgremien eines Unternehmens einbringen können.
Alternative, demokratisch organisierte Unternehmensstrukturen wie Kooperativen, gemeinschafts- und mitarbeitergetragene Unternehmen und Genossenschaften sollten rechtlich, steuerlich und finanziell stärker gefördert werden. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sollten stärker gefördert werden. Die Aktienbeteiligung sollte an ein Mitspracherecht bei Unternehmensentscheidungen geknüpft sein, um eine demokratischere Unternehmensführung sicherzustellen.
Öffentliche Beteiligungen und Vergesellschaftung von besonders relevanten Branchen prüfen und umsetzen:
Um eine gemeinwohlorientierte, sozial-ökologische Ausrichtung der Daseinsvorsorge und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, sollten öffentliche Modelle privatwirtschaftlichen vorgezogen werden.
Dafür sollte die Vergesellschaftung einzelner Konzerne hin zu demokratisch kontrollierten Gemeinwohlunternehmen sowie langfristige staatliche Beteiligungen in Form von direkten Anteilen mit Sperrminoritäten oder öffentlichen Beteiligungsgesellschaften geprüft und umgesetzt werden – insbesondere in wesentlichen gesellschaftlichen Bereichen der Daseinsvorsorge sowie privatisierten Branchen wie Gesundheit, Wohnen, öffentlicher Verkehr, Energieversorgung sowie Post und Telekommunikation.
Transparenz ausbauen, statt einzuschränken:
Unternehmen müssen sicherstellen, die Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zu erfüllen und freiwillig darüber hinauszugehen. Unternehmen sollten zudem dazu verpflichtet werden, Daten zu Lohnabständen zu veröffentlichen.
Sorgfaltspflichten stärken, anstatt Deregulierung voranzutreiben:
Die Bundesregierung muss die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) rechtssicher in deutsches Recht übertragen und dabei die Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nicht abschwächen. Insbesondere darf der Anwendungsbereich des LkSG nicht eingeschränkt werden, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen müssen Zugang zu Schadensersatz erhalten.
Lobbyeinfluss von Konzernen regulieren:
Die Vorgaben für Konzerne zu umfassender Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Lobbyaktivitäten und -ausgaben sollten weiter gestärkt werden. Dafür sollten die Veröffentlichungsschwellen deutlich gesenkt werden. Spenden an Parteien durch Konzerne sollten auf eine Obergrenze von 50.000 € pro Jahr limitiert werden.
Konzernmacht beschränken:
Das Bundeskartellamt und die EU-Kommission sollten die Situation in hochkonzentrierten Sektoren analysieren und konkrete Maßnahmen ergreifen, bis hin zu Entflechtungen gegen Marktkonzentration.
Die Bundesregierung sollte die Fusionskontrolle verstärken und die Möglichkeit schaffen, strategische Aufkäufe potenzieller innovativer Wettbewerber zu untersagen. Die Schwellenwerte für eine marktbeherrschende Stellung sollten gesenkt werden, sodass Marktkonzentration frühzeitiger gebremst werden kann.
Auch auf EU-Ebene muss das Wettbewerbsrecht gestärkt werden.
Lesen Sie jetzt mehr in unserem Bericht zu konzernbedingter Ungleichheit in Europa.