Aus für Doha-Entwicklungsrunde in Nairobi besiegelt
Die WTO-Mitglieder konnten sich in Nairobi nicht auf eine Fortsetzung der Doha-Entwicklungsrunde einigen. Das ist das Aus für die Doha-Entwicklungsrunde. „Die EU und USA haben verhindert, dass Entwicklungsanliegen im multilateralen Handelssystem systematisch verankert werden konnten“, kritisiert Marita Wiggerthale, Agrarexpertin bei Oxfam Deutschland. Sie sind hauptverantwortlich für das Scheitern der Entwicklungsrunde. Ohne die Bestätigung der Doha-Entwicklungsagenda wird es zukünftig für die Entwicklungsländer in der WTO kaum noch möglich sein, Handelsabkommen zu ihren Gunsten zu verhandeln.
Dies hat weitreichende Konsequenzen: Ohne einen Kurswechsel in der Handelspolitik werden die globalen Nachhaltigkeitsziele wie die Beendigung des Hungers und der extremen Armut bis 2030 nicht erreicht werden. „Das Aus der Entwicklungsrunde ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen Menschen weltweit, die unter Armut und Hunger leiden“, erklärt Wiggerthale. Es ist höchste Zeit für eine grundlegende, breite Diskussion in den Vereinten Nationen, wie die Handelspolitik zur Einhaltung von Menschenrechten und Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele beitragen kann.
Die Beschlüsse im Agrarbereich sind nicht historisch
Generaldirektor Roberto Azevêdo bezeichnete die Beschlüsse im Agrarbereich als „historisch“. „Dies spiegelt nur wieder, wie tief die Ansprüche in den Agrarverhandlungen gesunken sind“, erklärt Wiggerthale. Dabei sind faire Handelsregeln im Agrarbereich zentral, um Armut und Hunger im ländlichen Raum zu reduzieren. „Die EU und USA stellen die Interessen ihrer Agrarindustrie über das Menschenrecht auf Nahrung. Sie waren zu keiner Zeit in den letzten 14 Jahren dazu bereit, handelsverzerrende Agrarsubventionen real abzubauen und ihr Agrarsubventionssystem sozial und ökologisch zu gestalten“, so Wiggerthale. Vor dem Hintergrund ist es unerträglich, dass die EU und die USA den Entwicklungsländern nicht einmal die Möglichkeit einräumen, ihre Märkte gegen (subventionierte) Billigimporte zu schützen.
- Exportsubventionen: Die Exportsubventionen der Industrieländer sollen sofort abgeschafft werden, die von Entwicklungsländern bis Ende 2018. In Ausnahmefällen kann diese Reglung um vier Jahre verlängert werden. Aufgrund einer Sonderregel könnte die EU bis Ende 2017 Exportsubventionen bei Zucker einsetzen, ansonsten gilt auch für sie eine allgemeine Ausnahmeregel für Produkte, die sie in ihren letzten drei Notifizierungen aufgeführt hat. „Den Entwicklungsländer bringt diese Entscheidung nichts, weil die EU sowieso seit 2013 keine Exportsubventionen mehr einsetzt“, erklärt Wiggerthale.
- Exportkredite: Bei den Exportkrediten hat die USA trotz intensiver Verhandlungen keine weiteren Zugeständnisse bei der Rückzahlungsfrist und der Selbstfinanzierung gemacht. Die Rückzahlungsfrist für Exportkredite bleibt nach wie vor bei 18 Monaten. „Dieser sehr schlechte Beschluss bleibt weit hinter den Erfordernissen zurück“, erklärt Wiggerthale.
- Nahrungsmittelhilfe: Der Beschluss räumt der finanziellen Nahrungsmittelhilfe („cash-based“) keinen Vorrang ein. Die Nahrungsmittel sollen auch nicht bevorzugt auf lokalen oder regionalen Märkten beschafft werden. Die Nahrungsmittelhilfe soll sich gemäß dem Beschluss nicht „übermäßig“ negativ auf die Märkte in den Entwicklungsländern auswirken. Die Monetarisierung soll erlaubt sein, wenn eine „Notwendigkeit“ für den Transport bzw. für die Lieferung von Nahrungsmittelhilfe belegt werden kann. „Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung, wenn es um die drängende Reform der Nahrungsmittelhilfe geht“, so Wiggerthale.
- Spezieller Schutzmechanismus: Zwar wird den Entwicklungsländern grundsätzlich das Recht auf einen solchen Schutzmechanismus zugestanden, aber die Verhandlungen dazu haben absolut keine Priorität. „Dieser Beschluss unterstreicht am meisten die Heuchelei und den Zynismus der EU und der USA. Als einzig verbliebenes Instrument der ‚Entwicklungsbox‘ hätte es zumindest Waffengleichheit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beim Schutz ihrer Märkte hergestellt“, so Wiggerthale. Der spezielle Schutzmechanismus hätte den Entwicklungsländern erlaubt, bei der Überschwemmung ihrer Märkte mit Importen einen Schutzzoll zu erheben. Er sollte den Entwicklungsländern so schnell wie möglich gewährt werden.
- Öffentliche Lagerhaltung: Die bestehende Friedensklausel bleibt bestehen, solange eine permanente Lösung gefunden wird. „Die indische Regierung kann weiterhin mit der öffentlichen Lagerhaltung die Bauern unterstützen und einen Beitrag zur Ernährungssicherung in ihrem Land leisten. Das ist gut so. Allerdings sollte eine permanente Lösung so bald wie möglich erreicht werden“, fordert Wiggerthale.
- Baumwolle: Eventuell erhalten die Benin, Burkina Faso, Tschad und Mali im Rahmen von Präferenzabkommen einen leicht verbesserten Marktzugang zu den Märkten der Industrieländer. Bei der zentralen Frage der handelsverzerrenden Baumwollsubventionen wurde gar keine Regelung vereinbart. Die fehlende Abschaffung von handelsverzerrenden US-Baumwollsubventionen, die nicht WTO-konform sind, bedeuten für die afrikanischen Länder Verluste in Höhe von 80 Millionen US$ jährlich und für Indien 800 Millionen US$ jährlich. „Das Baumwollthema belegt die Unfähigkeit der WTO, zentrale Probleme der LDCs zu lösen und den reichen Ländern wirtschaftlich relevante Zugeständnisse abzuringen“, erklärt Wiggerthale. Die Präferenzen der USA über den „African Growth and Opportunity Act“ (AGOA) brachten den vier afrikanischen Ländern im letzten Jahr nur Vorteile in Höhe von 264.000 US$.