Die Bundesregierung hat eine Änderung des Lieferkettengesetzes (LkSG) beschlossen, die einer dramatischen Entkernung gleichkommt: Berichtspflichten werden ausgesetzt und Sanktionen bei Rechtsverletzungen eingeschränkt – die zentralen Werkzeuge, mit denen Unternehmen bislang in die Pflicht genommen werden können.